November 2024

 

 

Das Jahresendgeschäft 2024 läuft auf Hochtouren und wie jedes Jahr
steigt die Anzahl der bei uns eingereichten Anträge. Daher möchten wir Sie
heute über die wesentlichen Einreichungstermine informieren:

 

 

 

 

 

 

Einreichungstermine BHW zum Jahresende

 

 

1. BHW Bausparen

 
Beantragung und Erfassung
 
  • Alle von BHW zu bearbeitenden Bausparanträge müssen spätestens bis 13.12.2024 in der BHW Zentrale Hameln vorliegen (vollständig u. bearbeitungsfähig). Dies betrifft auch die digitalen ausgesteuerten Vorgänge.
  • Digital Bausparanträge können, wenn sie qualitativ einwandfrei erfasst wurden, über eSign bis 23.12.2024, 18:00 Uhr gebucht werden.
  •  Bei allen Vorgängen die nach dem 23.12.2024 erfasst werden, können keine Lastschriftzahlungen mehr für 2024 berücksichtig werden.
  • Einreichungen nach dem 13.12. bzw. 23.12.2024 werden selbstverständlich bearbeitet, allerdings kann aufgrund der zu erwartenden Mengen eine Bearbeitung in 2024 nicht garantiert werden.

Zahlungen zum Jahresende

Für die Bewertung zum Stichtag 31.12.2024 gilt das Zuflussprinzip. Nur Beträge, die spätestens am 31.12.2024 bei uns eingegangen sind, können berücksichtigt werden.

 Für die Einzahlungen zur Erlangung der Wohnungsbauprämie gilt das Abflussprinzip. Zahlungen müssen bis zum 31.12.2024 aus dem Vermögen des Kunden abgeflossen sein. Gehen diese Zahlungen am 02.01. oder 03.01.2025 bei uns ein und sind größer als der Regelsparbeitrag bzw. Tilgungsbeitrag, werden diese für das Vorjahr berücksichtigt.

 Letzter Eingabetermin für die Einzugsermächtigungen über die Mandatsverwaltung für den Lastschrifteinzug zum 31.12.2024  (Buchung/Valuta 30.12.2024) ist der 23.12.2024.

Freistellungsaufträge

Alle Freistellungsaufträge müssen vollständig und bearbeitungsfähig bis spätestens 13.12.2024 bei der BHW Bausparkasse eingegangen sein. In diesem Jahr können über myBHW keine Freistellungsaufträge durch den Kunden erfasst werden.

Vertragsänderungen

Anträge auf Vertragsänderungen sind bis zum 13.12.2024 bearbeitungsfähig einzureichen.

Hinweis: Finanzierungen in Verbindung mit Vertragsänderungen müssen ebenfalls am 13.12.2024 bearbeitungsfähig und rückfragefrei in der BHW Zentrale Hameln vorliegen.

2. Baufinanzierung Marke BHW

 

Kreditentscheidungen für die Zusagebereiche

Voraussetzungen für eine Zusage in 2024:

  • bearbeitungsfähiger und rückfragefreier Eingang bis 10.12.2024
  • Eingang der Annahme des Kunden beanstandungsfrei bis zum 20.12.2024 damit eine Annahmebuchung zum 27.12.2024 noch erfolgen kann

Auszahlungen: 

Für alle Auszahlungen, die noch in diesem Jahr erfolgen sollen, ist eine Einreichung bis spätestens 17.12.2024 17:00 Uhr erforderlich. Selbstverständlich sind die Mitarbeiter*innen bemüht, auch später eingehende Zahlungsaufträge noch in 2024 zu bearbeiten, allerdings kann aufgrund der zu erwartenden Menge hierfür nicht garantiert werden.

Prolongationen

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung/Buchung der Prolongationen mit Zinsbindungsende 31.12.2024 müssen die unterzeichneten Prolongationsanträge bis zum 10.12.2024 bearbeitungsfähig (d.h. es ist keine neue Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich) in der BHW Zentrale Hameln vorliegen.

 

 

Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten Ansprechpartner vor Ort oder rufen Sie uns gern unter 0 51 51 - 18 43 43 an. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BHW Kooperationspartnergeschäft