November 2025

Annahmeschluss und Termine zum Jahresende 2025

Das Jahresendgeschäft 2025 läuft auf Hochtouren und wie jedes Jahr steigt die Anzahl der bei uns eingereichten Anträge. Daher möchten wir Sie heute über die wesentlichen Einreichungstermine informieren.

Bausparbeantragung und -erfassung (Neuabschluss)

  • Alle von BHW zu bearbeitenden Bausparanträge müssen spätestens bis 16.12.2025 in der BHW Zentrale vorliegen (vollständig u. bearbeitungsfähig). 
  • Digitale Bausparanträge können, wenn sie qualitativ einwandfrei über eSign erfasst wurden, bis 23.12.2025 18:00 Uhr gebucht werden.
  • Bei allen Vorgängen die nach dem 23.12.2025 erfasst werden, können keine Lastschriftzahlungen mehr für 2025 berücksichtig werden.

Besonderheit: Beim Fernabsatz/Telefonverkauf ist zum Abschluss die Unterschrift des Kunden erforderlich. Von daher endet diese Erfassungsform bereits am 19.12.2025 damit die Kundinnenund Kunden die Chance haben, den Vorgang bis spätestens 23.12.2025 digital zu unterschreiben.

Zahlungen zum Jahresende

Für die Einzahlungen zur Erlangung der Wohnungsbauprämie gilt das Abflussprinzip. Zahlungen müssen bis zum 31.12.2025 aus dem Vermögen der Kundinnen und Kunden abgeflossen sein. Gehen diese Zahlungen am 02.01.2026 oder 05.01.2026 bei uns ein und sind größer als der Regelsparbeitrag bzw. Tilgungsbeitrag, werden diese für das Vorjahr berücksichtigt.

Letzter Eingabetermin für die Einzugsermächtigungen  zum 31.12.2025 ist der 23.12.2025.

Teilkündigungen

Teilkündigungen müssen bearbeitungsfähig bis 16.12.2025 in der BHW Zentrale Hameln vorliegen, damit eine Auszahlung in 2025 erfolgen kann.

Freistellungsaufträge

Alle Freistellungsaufträge müssen vollständig und bearbeitungsfähig bis spätestens 16.12.2025 bei der BHW Bausparkasse in Hameln eingegangen sein. 

Vertragsänderungen

Anträge auf Vertragsänderungen sind bis zum 16.12.2025 bearbeitungsfähig bei der BHW Bausparkasse in Hameln einzureichen.

Abgabe Antrag auf Wohnungsbauprämie

Eingang der Original-Prämienanträge zu den nachfolgenden Terminen bei der BHW Bausparkasse AG in Hameln.

Prämienjahr 2023: 31.12.2025

Prämienjahr 2024: 31.12.2026

Wohn-Riester-Zulage

Für die Ermittlung der staatlichen Wohn-Riester-Zulage werden alle bis zum 31.12.2025 bei der BHW Bausparkasse AG eingegangenen Einzahlungen berücksichtigt.

Baufinanzierung BHW alle BaufiCenter

Voraussetzungen für eine Zusage in 2025:

  • bearbeitungsfähiger und rückfragefreier Eingang bis 16.12.2025 
  • Eingang der Annahme des/der Kund*in beanstandungsfrei bis zum 19.12.2025, damit eine Annahmebuchung zum 30.12.2025 noch erfolgen kann.

Auszahlungen

Für alle Auszahlungen, die noch in diesem Jahr erfolgen sollen, ist eine Einreichung bis spätestens 16.12.2025 erforderlich. Selbstverständlich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht, auch später eingehende Zahlungsaufträge noch in 2025 zu bearbeiten, allerdings kann aufgrund der zu erwartenden Menge hierfür nicht garantiert werden.

Prolongationen

Zur ordnungsgemäßen Abwicklung/Buchung der Prolongationen mit Zinsbindungsende 31.12.2025 müssen die unterzeichneten Prolongationsanträge bis zum Montag, 15.12.2025 bearbeitungsfähig (d.h. es ist keine neue Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich) in der BHW Zentrale Hameln vorliegen.

 

Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich bitte an Ihren bekannten Ansprechpartner vor Ort oder rufen Sie uns gern unter 0 51 51 - 18 43 43 an. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr BHW Kooperationspartnergeschäft